Kosten meiner Behandlung
In meiner Privatpraxis behandle ich Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Alle Patientengruppen können sich ohne Überweisung direkt an mich wenden. Bei der Abrechnung aller Patientengruppen orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hervorgeht.
Privatversicherte
Die Kosten der von mir praktizierten Psychotherapie-Verfahren werden von den privaten Krankenversicherungen grundsätzlich übernommen, die genauen Bedingungen hängen allerdings von Ihrem konkreten Versicherungsvertrag ab. Es ist daher empfehlenswert, wenn Sie sich schon vor dem Erstgespräch mit Ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu klären.
Wichtige Punkte dabei sind:
- Ist eine Psychotherapie im Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrags enthalten?
- Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
- Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Psychotherapie oder bereits im Vorfeld nötig?
- Es ist möglich, dass eine Kostenübernahme nur bis zu einem bestimmten Vergütungssatz erfolgt und die Versicherung die Kosten somit nur anteilig übernimmt.
Bei der Antragstellung sowie bei Fragen bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
Beihilfeberechtigte
Die von mir praktizierten Psychotherapie-Verfahren sind beihilfefähig. Das vor dem
Beginn einer ambulanten Therapie notwendige Voranerkennungsverfahren, in dem alle
Voraussetzungen geprüft werden, sowie die weitere ordnungsgemäße Antragsstellung
bereiten wir im Falle einer Zusammenarbeit gemeinsam vor.
Selbstzahler
Als Selbstzahler tragen Sie die Rechnungen für die Psychotherapie selbst. Es entfallen
hierbei alle Antragsformalitäten sowie etwaige Beschränkungen hinsichtlich
Therapiekontingent, Konsultationsgrund, o.ä.
Der therapeutische Rahmen kann gemeinsam flexibel definiert werden.
Es kommt zu keiner Übermittlung von Daten an Krankenkasse oder Versicherer.
Gesetzlich Versicherte
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Behandlung über das sogenannte
„Kostenerstattungsverfahren“ mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Grundlage der Gebührenberechnung ist dann nicht die Gebührenordnung für Psychologische
Psychotherapeuten (GOP), sondern der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) für den Bereich der gesetzlich Versicherten.
Das Verfahren ist allerdings aufwändig und nicht immer aussichtsreich, da es von den
gesetzlichen Krankenkassen restriktiv gehandhabt wird.
Ich rate daher an, dass gesetzlich versicherte Patienten sich zunächst an Therapeuten mit einer Kassenzulassung wenden.